Nach der Einführung des neuen Reglements am 1. November 2020 haben Zweitwohnungsbesitzer, vertreten durch ein und dieselbe Anwaltskanzlei, beim Bundesgericht Beschwerden gegen die Homologation der Kurtaxenreglemente der Gemeinden Riederalp, Bettmeralp und Fiesch durch den Staatsrat des Kantons Wallis deponiert. Die Gemeinden Riederalp, Bettmeralp und Fiesch konnten im September 2021 noch gewisse Informationen nachliefern. Anfangs dieser Woche wurde den Gemeinden der Bundesgerichtsentscheid zugestellt.